Rechtsanwalt

Mirko Hees

Zur Person

Seit 1998 Rechtsanwalt
Seit 2000 am Standort Möllendorff-Passage in Berlin
In Bürogemeinschaft mit der Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Wolff & Partner GbR
Seit 2001 in Kooperation mit der
pme Familienservice GmbH

Kontakt

Rechtsanwalt Mirko Hees
Möllendorffstraße 44, D – 10367 Berlin
Anfahrt auf Google Maps
Tiefgaragenstellplätze vorhanden (kostenpflichtig)
Tram M10, 16, 21  Möllendorffstraße / Storkower Straße
Fon: +49 30 – 5573 9960
Mail: [email protected]
Web: www.rahees.de

Schwerpunkte

Familienrecht
Erbrecht
Mietrecht
Vertragsrecht

Familienrecht / Erbrecht

Das Familienrecht – wie auch das Erbrecht – ist eine hochkomplexe Materie, die stark durch Einzelfallrechtsprechung geprägt wird. Eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung erfordert daher neben fundierten Rechtskenntnissen auch Erfahrung und ein gewisses Maß an Fingerspitzengefühl. Im Laufe meiner anwaltlichen Tätigkeit habe ich nicht nur eine Vielzahl entsprechender Mandate betreut, sondern auch unzählige Rechtsberatungen im Rahmen meiner Kooperation mit der 
pme Familienservice GmbH durchgeführt.

Mietrecht

Das Mietrecht hat sich aufgrund der – inzwischen nun schon mehr als 2 Jahrzehnte bestehenden – Zusammenarbeit mit mehreren in Berlin und Brandenburg ansässigen mittelständischen Hausverwaltungsunternehmen zur zweiten wesentlichen Säule meiner Tätigkeit entwickelt. Die von mir bearbeiteten Fälle umfassen wohnungs- wie auch gewerbemietrechtliche Sachverhalte und reichen von Kündigungen bzw. Räumungsklageverfahren über die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen bis zur Geltendmachung oder Abwehr von Mieterhöhungen.  

Vertragsrecht

 Vertragsrechtliche Mandate nehmen ebenfalls einen weiten Raum meiner Tätigkeit ein. Ich unterstütze bei der Vertragsgestaltung und helfe bei der Durchsetzung vertraglicher Ansprüche aus Kauf-, Dienst- und Werkverträgen.

Natürlich gibt es auch eine Fülle von Rechtsgebieten, in denen ich mangels Expertise nicht tätig bin. Und häufig ist es für den Laien nicht so ohne Weiteres erkennbar, welchem Rechtsgebiet sein Anliegen unterfällt. Auch wenn ich dann nicht selbst weiterhelfen kann, kann ich doch meist einen geeigneten Kollegen benennen.

Vergütung

Für meine Tätigkeiten rechne ich in aller Regel auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Sollte doch einmal eine Honorarvereinbarung geboten sein, schließe ich diese – so wie vom Gesetz gefordert – vor Beginn meiner Tätigkeit. Unangenehme Überraschungen sind somit ausgeschlossen.